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Medienmitteilung

28. September 2018

GAM Holding AG gibt Änderungen in der Geschäftsleitung bekannt

Die GAM Holding AG gibt heute Änderungen in der Zusammensetzung des Group Management Board (GMB) bekannt.

Das GMB wird neu um die Rolle des Group Head of Investments erweitert. Matthew Beesley, der im März 2017 zu GAM stiess, wird diese Position im GMB einnehmen, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Matthew Beesley war massgeblich an der Umsetzung der Strategie der Gruppe beteiligt, den Investment-Management-Bereich von einer regionalen und getrennten Teamstruktur hin zu einer effizienten und kohärenten, weltweit konsistenten Investment-Management-Organisation zu entwickeln. Dies erlaubt es dem Unternehmen, sich global besser an regulatorische Veränderungen anzupassen, die Effizienz zu erhöhen und das Geschäft noch stärker an den Bedürfnissen der Kunden auszurichten.

Natalie Baylis, die im Juni 2018 als Group Head of Compliance und Mitglied des GMB zu GAM stiess, hat sich aus persönlichen Gründen entschieden, von ihrer Funktion zurückzutreten. Sie wird GAM Ende Oktober 2018 verlassen. David Kemp, der zuvor General Counsel, Asset and Wealth Management bei Schroders war und über umfangreiche Erfahrung in der Branche und in Regulierungsfragen verfügt, wird am 1. Oktober 2018 interimistisch als Group Head of Compliance zu GAM wechseln und an Group CEO Alexander Friedman berichten. David Kemp wird eng mit Rachel Wheeler zusammenarbeiten, die ihre Tätigkeit als Group General Counsel und Mitglied des GMB am 3. September 2018 aufgenommen hat. Sie war zuvor General Counsel bei Aviva Investors.

Group CEO Alexander Friedman sagte: "Ich freue mich, sowohl Matthew Beesley als auch Rachel Wheeler im Group Management Board willkommen zu heissen. Seit seinem Eintritt bei GAM im Jahr 2017 war Matthew Beesley massgeblich an der Stärkung und Zentralisierung der Supportfunktionen unserer Investmentteams beteiligt, und seine Ernennung ins GMB unterstreicht die Bedeutung der Implementierung unserer Strategie auf der Investment-Management-Seite. Rachel Wheeler bringt als Group General Counsel umfangreiche Branchenerfahrung im Bereich Corporate Governance mit. Ihr fundiertes Wissen und ihre Expertise haben bereits einen grossen Einfluss.

Wir bedauern, dass Natalie Baylis uns verlässt, und wünschen ihr alles Gute für die Zukunft. Gleichzeitig freue ich mich, dass wir in dieser wichtigen Phase mit David Kemp einen reibungslosen Übergang sicherstellen können. David wird unsere globale Compliance-Funktion leiten, währenddessen wir unsere Kontroll- und Supportfunktionen weiter ausbauen."

Hinweise für die Redaktion

Weitere Informationen zu den Personen


Matthew Beesley, Group Head of Investments

Bevor Matthew Beesley im März 2017 zu GAM kam, war er fünf Jahre lang als Head of Global Equities bei Henderson Global Investors tätig. Matthew Beesleys Erfahrung davor umfasst eine Reihe von Portfoliomanagerfunktionen bei Trinity Street Asset Management, JP Morgan Asset Management und Mercury Asset Management/Merrill Lynch Investment Managers. Beesley besitzt einen BachelorAbschluss (Hons) in Politik und moderner Geschichte der University of Manchester und ist CFACharterholder.

Rachel Wheeler, Group General Counsel

Vor ihrem Eintritt bei GAM im Jahr 2018 war Rachel Wheeler vier Jahre lang als General Counsel bei Aviva Investors tätig, mehr als zwei Jahre bei USS Investment Management Limited und davor während sechs Jahren die Leiterin des Bereichs Legal, International Asset Management bei BNY Mellon. Ihre Karriere begann sie 1994 als Rechtsanwältin bei Simmons & Simmons. Wheeler besitzt ein Postgraduate-Diplom in ‚Law and Legal Practice‘ des College of Law, Guildford, sowie einen Bachelor-Abschluss in Geschichte der University of Wales. Rachel Wheeler ist Vorsitzende des Rechts-Committees der ‚Investment Association‘ und ist ein Mitglied des Advisory Board des ‚Institutional Investor Legal Forum‘ sowie des ‚Institutional Investor Governance and Legal Symposium‘.

David Kemp, Interim Group Head of Compliance

David Kemp war seit 2012 als General Counsel, Asset & Wealth Management bei Schroders tätig. Zuvor hatte er eine Reihe von Führungspositionen in Investmentbanken inne. Er begann seine Karriere als Rechtsanwalt bei einer führenden Anwaltskanzlei in London. David Kemp besitzt ein Postgraduate-Diplom in ‚Law and Legal Practice‘ des College of Law, Guildford, einen Master-Abschluss in Business Finance der Brunel University sowie einen Bachelor-Abschluss (Hons) des King's College, University of London.

David verfügt über breite Führungserfahrung bezüglich regulatorischer, juristischer und ComplianceThemen, einschliesslich der Einhaltung globaler Derivatvorschriften, die Analyse, Beratung und Umsetzung von regulatorischen Änderungen im Zusammenhang mit AIFMD, UCITS V, MiFID II, die Analyse und Einreichung von Lizenzanträgen für regulierte Unternehmen sowie interne Kontrollverfahren für das Onboarding von Kunden und Gegenparteien und die Produktgestaltung

Kontakt für weitere Informationen:

Media Relations:
London +44 (0) 20 7393 8651
Zürich +41 (0) 58 426 6265

Investor Relations:
Zürich +41 (0) 58 426 3136

Besuchen Sie uns unter: www.gam.com
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Über GAM

GAM ist eine der führenden unabhängigen, reinen Vermögensverwaltungsgruppen der Welt. Sie bietet aktive Anlagelösungen und -produkte für Institutionen, Finanzintermediäre und Privatkunden an. Das InvestmentManagement-Kerngeschäft der Gruppe wird durch eine Private Labelling-Sparte ergänzt, die ManagementCompany- und andere unterstützende Dienstleistungen für Dritte anbietet. GAM beschäftigt über 900 Mitarbeitende in 14 Ländern und betreibt Anlagezentren in London, Cambridge, Zürich, Hongkong, New York, Lugano und Mailand. Die Vermögensverwalter werden von einem umfassenden weltweiten Vertriebsnetz unterstützt.

Die Aktien von GAM (Symbol „GAM”) mit Sitz in Zürich sind an der SIX Swiss Exchange notiert und Teil des Swiss Market Index Mid (SMIM). Die Gruppe verwaltet per 30. Juni 2018 Vermögen von CHF 163.8 Milliarden (USD 165.0 Milliarden).

Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Medienmitteilung der GAM Holding AG («die Gesellschaft») beinhaltet zukunftsgerichtete Aussagen, welche die Absichten, Vorstellungen oder aktuellen Erwartungen und Prognosen der Gesellschaft über ihre zukünftigen Geschäftsergebnisse, finanzielle Lage, Liquidität, Leistung, Aussichten, Strategien, Möglichkeiten sowie über das Geschäftsumfeld, in welchem sie sich bewegt, widerspiegeln. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen alle Ereignisse, die keine historischen Fakten darstellen. Die Gesellschaft hat versucht, diese Aussagen durch die Verwendung von Worten wie «könnte», «wird», «sollte», «erwartet», «beabsichtigt», «schätzt», «sieht voraus», «glaubt», «versucht», «plant», «sagt voraus» und ähnlichen Begriffen zu kennzeichnen. Solche Aussagen werden auf der Grundlage von Schätzungen und Erwartungen gemacht, welche sich als falsch herausstellen können, obwohl die Gesellschaft sie im jetzigen Zeitpunkt als angemessen erachtet. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken, Unsicherheiten, Annahmen und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass das tatsächliche Geschäftsergebnis, die finanzielle Lage, Liquidität, Leistung, Aussichten und Möglichkeiten der Gesellschaft sowie der Märkte, welche die Gesellschaft bedient oder zu bedienen beabsichtigt, wesentlich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Wichtige Faktoren, die zu solchen Abweichungen führen können, sind unter anderem: Veränderungen des Geschäftsoder Marktumfelds, legislative, steuerliche oder regulatorische Entwicklungen, die allgemeine wirtschaftliche Lage sowie die Möglichkeiten der Gesellschaft, auf Entwicklungen in der Finanzdienstleistungsindustrie zu reagieren. Zusätzliche Faktoren können die tatsächlichen Resultate, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich beeinflussen. Die Gesellschaft übernimmt ausdrücklich keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, Aktualisierungen oder Korrekturen irgendwelcher in dieser Medienmitteilung enthaltener zukunftsgerichteter Aussagen vorzunehmen oder Änderungen in den Erwartungen der Gesellschaft oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen und Umständen, auf welchen diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren, mitzuteilen, soweit dies nicht durch anwendbares Recht oder regulatorische Bestimmungen vorgeschrieben ist.