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GAM und MiFID II

Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente («MiFID II») trat am 3. Januar 2018 in Kraft. In ihrem Rahmen wurden einige Änderungen hinsichtlich der Art und Weise eingeführt, wie MiFID-Gesellschaften Finanzdienstleistungen für ihre Kunden erbringen. Im Mittelpunkt von MiFID II standen folgende Aspekte:

  • ein höherer Anlegerschutz
  • mehr Produkt- und Markttransparenz
  • eine bessere Corporate Governance

In diesem eigens eingerichteten Bereich finden Sie alle Updates von GAM Investments zum Thema MiFID II.

Wie hat GAM die Einhaltung der Bestimmungen von MiFID II sichergestellt?

GAM arbeitete an einem konzernweiten MiFID-II-Projekt, das sich mit der Beurteilung der Auswirkungen der Einführung von MiFID II auf alle betroffenen Unternehmen, Geschäftsbereiche und Kundensegmente von GAM befasste.

Nach MiFID II ist es jeder MiFID-Gesellschaft, die Portfoliomanagement mit Verwaltungsauftrag und unabhängige Anlageberatung anbietet, untersagt, Zahlungen von Dritten (Inducements – finanzielle Vorteile) anzunehmen und einzubehalten. MiFID-Gesellschaften, die nicht-unabhängige Beratungs- und Execution-only-Leistungen erbringen, dürfen vorbehaltlich etwaiger strengerer Vorschriften in ihrer eigenen Rechtsordnung Retrozessionen einbehalten.

Dadurch sollte sichergestellt werden, dass alle MiFID-Gesellschaften, die von diesen Bestimmungen betroffen sind, Zugang zu einer Anteilsklasse haben, die es ihnen ermöglicht, die geltenden MiFID-II-Gesetze konsequent einzuhalten und ihren MiFID-Service weiterhin anzubieten.

Infolgedessen analysierten wir unser Angebot an Anteilsklassen in allen GAM Fonds, und stellten allen MiFID-Gesellschaften, die keine Retrozessionen einbehalten dürfen, eine sogenannte Clean Share Class zur Verfügung.

Kundeninformationen – Definition eines Zielmarkts, Kostentransparenz und PRIIP

Mit MiFID II wurden neue Pflichten für MiFID-Gesellschaften eingeführt, die als Produktanbieter und -vertreiber agieren. Ziel war dabei ein höherer Anlegerschutz. So müssen diese Gesellschaften sicherstellen, dass die Art und Weise, wie Produkte und zugehörige Dienstleistungen konzipiert und Kunden angeboten werden, in allen Phasen des Lebenszyklus der Produkte oder Dienstleistungen mit den Interessen der Kunden im Einklang stehen.

Insbesondere müssen Gesellschaften, die Finanzprodukte anbieten, im Rahmen des Produktzulassungsprozesses einen Zielmarkt für Endkunden angeben, an deren Bedürfnissen, Merkmalen und Zielen das Produkt ausgerichtet ist, sowie eine Vertriebsstrategie darlegen, die mit dem angegebenen Zielmarkt vereinbar ist.

Auch die Vertriebsstellen müssen die Merkmale der von ihnen angebotenen oder empfohlenen Anlageprodukte verstehen und anhand der von den Anbietern eingeholten Informationen und ihrer eigenen Kundendatenbank einen Zielmarkt für Kunden angeben, für die die Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt werden sollen. Zur Unterstützung der Überprüfung durch die MiFID-Anbieter müssen Vertriebsstellen ihnen Informationen über den Umsatz und, sofern erforderlich, andere relevante Informationen zur Verfügung stellen, darunter gegebenenfalls das Ergebnis der eigenen periodischen Überprüfung durch die Vertriebsstelle.

Die Pflicht des Produktanbieters und der Vertriebsstelle, den tatsächlichen Zielmarkt anzugeben, ist kein Ersatz für eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit, die zusätzlich durchzuführen ist. Der festgelegte Zielmarkt für alle GAM Fonds wird jeder MiFID-Gesellschaft bekannt gegeben, die als Vertriebsstelle für GAM Fonds tätig ist.

Ferner schreibt MiFID II vor, dass alle Kosten und damit verbundenen Gebühren in Bezug auf Anlage- und Nebendienstleistungen sowie Finanzinstrumente gegenüber den Kunden offengelegt werden müssen. Dazu gehört auch ein breiteres Kostenspektrum als bislang von MiFID I vorgeschrieben. Wir haben die aggregierten Kosten für GAM Fonds allen MiFID-Gesellschaften bereitgestellt, die als Vertriebsstelle für GAM Fonds tätig sind, damit sie ihren jeweiligen Pflichten gegenüber den Endkunden gemäss MiFID II nachkommen können.

Sowohl für die Informationen zum Zielmarkt als auch für die Kosten und Gebühren haben wir eine Branchenlösung implementiert, die diese Daten in standardisiertem Format bereithält (EMT-Datei). Darüber hinaus stellt GAM für Anleger, die von der PRIIP-Verordnung betroffen sind, auf Anfrage die relevanten PRIIP-Daten in standardisiertem Format (EPT-, CEPT-Datei) bereit.

Komplexe Produkte

GAM hat entsprechend den Anforderungen von MiFID II alle ihre Produkte in komplexe und nicht komplexe Produkte unterteilt und diese Informationen ihren Kunden zur Verfügung gestellt.

Beste Ausführung

MiFID-Gesellschaften müssen alle erforderlichen Schritte unternehmen, um bei der Ausführung von Aufträgen das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden zu erzielen. Zu berücksichtigen sind dabei der Preis, die Kosten, die Geschwindigkeit, die Ausführungswahrscheinlichkeit, der Abrechnungsumfang oder andere für die Ausführung des Auftrags relevante Erwägungen. Sollte jedoch eine spezifische Anweisung des Kunden vorliegen, sollten MiFID-Gesellschaften den Auftrag gemäss dieser Anweisung ausführen. Zudem müssen MiFID-Gesellschaften jährlich für jede Klasse von Finanzinstrumenten die fünf wichtigsten Ausführungsplätze ermitteln und veröffentlichen. Die neuesten Berichte der einzelnen Unternehmen stehen unter den folgenden Links zur Verfügung:

GAM London Ltd.

GAM International Management Ltd.

GAM Systematic LLP

Zahlungen für Research

GAM hat sich dafür entschieden, ab Januar 2018 alle Research-Kosten zu übernehmen.

Markttransparenz

MiFID II hat diverse Massnahmen und Berichtspflichten eingeführt, um die Markttransparenz zu erhöhen. MiFID-Gesellschaften, die Transaktionen mit Finanzinstrumenten durchführen, sind verpflichtet, vollständige und genaue Details dieser Transaktionen schnellstmöglich, spätestens jedoch zum Ende des auf die jeweiligen Transaktionen folgenden Arbeitstages, an die zuständige Behörde zu übermitteln. Mit den getroffenen Massnahmen strebt GAM an, diese Verpflichtung zu erfüllen.