Thomas Funk, Investment Director, Switzerland Equities, bewertet das wegweisende Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vom Februar und dessen Auswirkungen auf das allgemeine Wirtschafts- und Marktumfeld.
12. März 2026
Das volatile und rechtlich unsichere Zollumfeld hat vielen Unternehmen in letzter Zeit eine verlässliche Planung praktisch unmöglich gemacht. Investitions- und Beschaffungsentscheidungen werden zurückgestellt, bestehende Wertschöpfungsketten werden gestört und neu konfiguriert, was die wirtschaftliche Dynamik spürbar verlangsamt. Die US-Wirtschaft spürt diese Auswirkungen ebenso stark wie der globale Fertigungssektor.
Die jüngsten Berichte des US-amerikanischen Instituts für Supply Chain Management (ISM) zum verarbeitenden Gewerbe unterstreichen das Ausmass der Belastungen. Ein Befragter aus der Maschinenbauindustrie merkte an: „Die Auswirkungen der jüngsten Zollandrohungen gegenüber der Europäischen Union (EU) werden sich äusserst negativ auf unseren Gewinn aus den derzeit angebotenen Aufträgen auswirken. Wir werden die erhöhten Zölle nicht in unseren aktuellen Angeboten auffangen können.“ In den Bereichen Transportausrüstung, Elektronik und Metallverarbeitung berichten Unternehmen übereinstimmend von verzögerten Aufträgen, Margendruck, Beschaffungsproblemen und Planungshorizont, der auf nur wenige Wochen verkürzt wurde.1
Vor dem Hintergrund dieser zunehmenden operativen Unsicherheit hat sich der rechtliche Rahmen für die US-Zollpolitik grundlegend verändert.
Ein wegweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten
Am 20. Februar 2026 entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dass der Präsident keine Zölle gemäss dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA)2 erheben darf. Der Gerichtshof bestätigte, dass dieses Gesetz zwar die Blockierung wirtschaftlicher Transaktionen und das Einfrieren von Vermögenswerten erlaubt, aber keine Rechtsgrundlage für Zölle bietet. Damit bekräftigte er eine wichtige institutionelle Grenze: Weitreichende handelspolitische Massnahmen müssen auf einem ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag des Kongresses beruhen und nicht auf weit gefassten Notstandsbefugnissen.
Zölle gemäss Abschnitt 1223 schaffen Unsicherheit
Kurzfristig führt die Klarstellung des Obersten Gerichtshofs nicht zu Stabilität, sondern zunächst zu neuer Unsicherheit. Die US-Regierung griff auf Abschnitt 122 des Trade Act zurück, der vorübergehende Zölle zur Behebung makroökonomischer Ungleichgewichte erlaubt. Diese Massnahme ist jedoch auf 150 Tage begrenzt und war nie als langfristiges Zollsystem gedacht. Dies schafft eine rechtlich unklare Situation. Die USA benötigen eine konkrete gesetzliche Grundlage, um Zölle zu erheben. Diese kann nicht einfach durch internationale Abkommen geschaffen werden. Es bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung zur Erhebung von Zöllen.
Für breit angelegte Zölle entfällt die IEEPA nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Die Wahrscheinlichkeit, dass Abschnitt 122 nach Ablauf der 150-Tage-Frist Ende Juli vom US-Kongress verlängert wird, scheint ebenso gering zu sein wie die Wahrscheinlichkeit, dass eine neue gesetzliche Grundlage für Zölle geschaffen wird. Solche Vorschläge würden wahrscheinlich spätestens im Senat aufgrund der Filibuster-Regel blockiert werden, die es einer Minderheit von Senatoren ermöglicht, Gesetze zu stoppen, selbst wenn eine Mehrheit sie unterstützt. Das Auslaufen der Zölle gemäss Abschnitt 122 dürfte die Unternehmen kurzfristig dazu veranlassen, weiter auf die Bremse zu treten. Grundsätzlich entfällt jedoch nach Ende Juli die Rechtsgrundlage für breit angelegte Zölle.
Die US-Regierung hat bereits signalisiert, dass sie sich dann stattdessen auf Section 2324 und Section 3015 des US-Handelsrechts stützen will. In seinem wegweisenden Urteil vom 20. Februar verweist der Oberste Gerichtshof der USA ebenfalls ausdrücklich auf die Sections 232 und 301 als relevante Rechtsgrundlagen für handelspolitische Massnahmen wie Zölle und signalisiert damit, dass solche Interventionen künftig wieder an die bestehenden, klar definierten Verfahren des US-Handelsrechts gebunden sein werden. Die Abschnitte 232 und 301 schaffen somit einen grundlegend anderen Rechtsrahmen als die zuvor von der US-Regierung angewandte Notstandsregelung nach dem IEEPA.
US-Verwaltungsrecht als Schlüssel
Mit zunehmender Distanz zum Urteil dürfte deutlich werden, dass sich der Spielraum der US-Handelspolitik von dem, was politisch gewünscht ist, zu dem verschiebt, was innerhalb des bestehenden Rechts- und Verwaltungsrahmens rechtlich umsetzbar ist. Nach Ablauf von Abschnitt 122 müssen alle neuen Zollmassnahmen formellen Verwaltungsverfahren folgen, auf einer sachlichen Begründung beruhen und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Section 232 erlaubt handelspolitische Massnahmen aus Gründen der nationalen Sicherheit, während Section 301 zur Bekämpfung diskriminierender Marktzugangsbedingungen und unlauterer Handelspraktiken herangezogen werden kann.
Diese Bewertung basiert auf gesammelten Daten, strukturierten Analysen und Konsultationen mit betroffenen Unternehmen und relevanten Institutionen. Massnahmen können nur ergriffen werden, wenn eine Untersuchung eindeutige Beweise für eine unlautere oder diskriminierende Praxis erbringt.
Auch diese Feststellungen unterliegen einer gerichtlichen Überprüfung und den strengen Anforderungen des US-Verwaltungsrechts. Die Behörden dürfen ihre Feststellungen nicht willkürlich oder aus politischen Gründen treffen, sondern müssen sich auf eine solide Faktenlage stützen und eine begründete Erklärung liefern. Insbesondere gelten die im Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 706) und in der Rechtsprechung entwickelten Standards: Verwaltungsmassnahmen dürfen nicht „willkürlich oder unberechenbar“ sein und müssen durch „substanzielle Beweise“ gestützt werden, wie der Oberste Gerichtshof in dem wegweisenden Fall „Motor Vehicle Manufacturers Association v. State Farm Mutual Automobile Insurance Co., 463 U.S. 29 (1983)“6. Das bedeutet, dass eine Untersuchung nicht automatisch zu Zöllen führt, sondern nur dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen durch solide Fakten und eine schlüssige Analyse erfüllt sind.
Die Anwendung von Section 232 und Section 301 auf Länder wie die Schweiz oder die EU ist deutlich schwieriger, da die gesetzlichen Voraussetzungen konkret nachgewiesen werden müssen. Nach Section 232 ist es schwieriger, einen begründeten Zusammenhang zwischen Importen und einer tatsächlichen Bedrohung der nationalen Sicherheit herzustellen, wenn es sich um enge Sicherheitspartner handelt. Nach Section 301 reicht eine allgemeine Regelung nicht aus; erforderlich sind eindeutig nachgewiesene diskriminierende Marktzugangsbeschränkungen oder konkrete Nachteile für US-Unternehmen. In offenen, regelbasierten Märkten mit geringen Handelshemmnissen ist der Nachweis komplexer, was den praktischen Anwendungsbereich entsprechend einschränkt. Die Untersuchungen nach Section 232 und Section 301 laufen seit vielen Jahren. Neue Untersuchungen könnten zeigen, dass die Instrumente teilweise ausgeschöpft sind und die praktische Anwendung begrenzt ist, da die eindeutig begründeten Anwendungsfälle bereits weitgehend behandelt wurden.
Wird sich die Zollsituation stabilisieren?
Insgesamt deuten die rechtlichen, administrativen und wirtschaftlichen Entwicklungen auf eine grundlegende Neukalibrierung der US-Handelspolitik hin. In den kommenden Monaten dürfte das Urteil des US-Obersten Gerichtshofs unserer Ansicht nach die handelspolitische Dynamik spürbar verändern und die Zollverhandlungen mit den USA zunehmend von der politischen Arena in institutionelle und technische Prozesse verlagern. Der weitreichende Ermessensspielraum, der umfassende Notfallzölle ermöglichte, dürfte nicht zurückkehren. Sobald die weitreichenden Zölle gemäss Section 122 Ende Juli auslaufen, müssen Handelsmassnahmen wieder nach den etablierten gesetzlichen Verfahren – in erster Linie Section 232 oder Section 301 – durchgeführt werden.
Kurzfristig dürfte die Unsicherheit aufgrund der Übergangsphase und der vorübergehenden – und rechtlich fragwürdigen – Anwendung von Section 122 weiterhin hoch bleiben. Die Gerichte könnten sogar noch vor Ablauf der 150-Tage-Frist eingreifen. Mit der schrittweisen Rückkehr des Systems zu den etablierten Strukturen gemäss Section 232 und Section 301 sollten die Konturen der US-Handelspolitik klarer werden. Diese Veränderung dürfte es Unternehmen ermöglichen, Investitionsentscheidungen auf der Grundlage wirtschaftlicher Fundamentaldaten statt politischer Erwägungen zu treffen.
Eine Verlängerung des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) im Sommer ohne grössere Reibungen könnte die Planungsbedingungen für Unternehmen weiter verbessern. Das Abkommen würde eng integrierte nordamerikanische Wertschöpfungsketten ermöglichen, insbesondere in den Bereichen Automobil, Maschinenbau und Elektronik. Eine verlässliche Fortführung dieses Rahmens würde Investitionsentscheidungen unterstützen und damit die wirtschaftliche Dynamik stärken.
Wenn sich unsere Einschätzung der neuen Rechtslage als richtig erweist, dürfte sich die Planungssicherheit für Unternehmen in einem sich stabilisierenden Umfeld allmählich verbessern. Dies würde es ermöglichen, aufgeschobene Investitions- und Geschäftsentscheidungen schrittweise umzusetzen und damit die Grundlage für einen neuen Investitionszyklus schaffen.
Thomas Funk ist bei GAM Investments für Schweizer Aktienstrategien verantwortlich. Weitere Informationen zu Thomas Funk finden Sie hier.