Skip to main content

GAM 2025 - Erwartungen an die Proxy-Saison und unser Ansatz

Simona Rubino vom Responsible Investment-Team von GAM teilt ihre Ansichten zu den wichtigsten Themen für die Proxy-Saison 2025 und gibt einen Überblick über den Ansatz von GAM bei der Stimmrechtsausübung im Jahr 2024.

14. April 2025

Neben der Investmentanalyse und dem Engagement ist die Stimmrechtsausübung ein grundlegender Bestandteil unseres Investmentansatzes. Unsere Erwartungen an Unternehmen sind in unseren Corporate-Governance- und Abstimmungsgrundsätzen dargelegt.

Im Jahr 2025 spiegelt sich die Dynamik, die durch technologische Fortschritte, geopolitische Veränderungen und sich wandelnde regulatorische Rahmenbedingungen vorgegeben ist, in höheren Erwartungen der Stakeholder an die Verwaltungsratsmitglieder wider. Sie müssen sicherstellen, dass sie ihre Geschäftsstrategie mit langfristigen Wertschöpfungszielen in einem zunehmend komplexen Umfeld effektiv umsetzen können. Diese Überlegungen fliessen in unseren Ansatz für die Proxy-Saison 2025 ein.

Obwohl keine wesentlichen Änderungen an unseren Grundsätzen der Corporate Governance und der Stimmrechtsausübung vorgenommen wurden, werden wir uns bei unseren Bewertungen während der Proxy-Saison 2025 auf die folgenden Bereiche konzentrieren:

  • Unsicherheit, Komplexität und Wandel werden die Unternehmen auch im Jahr 2025 in verschiedenen Bereichen vor Herausforderungen stellen. Im Jahr 2025 werden wir weiterhin die Robustheit der Governance-Strukturen, die Offenlegung der Risikomanagementprozesse und die Reaktion auf Anliegen der Aktionäre prüfen.
  • Wir werden prüfen, wie die Unternehmen die Erwartungen der Stakeholder berücksichtigt und darauf reagiert haben, einschliesslich derjenigen, die in Aktionärsbeschlüssen, beispielsweise zum Thema Künstliche Intelligenz, geäussert wurden. Wir erwarten von den Unternehmen, dass sie die Massnahmen und den voraussichtlichen Zeitplan zur Umsetzung der in Aktionärsbeschlüssen mit grosser Zustimmung geäusserten Anliegen darlegen.

  • Die Verwaltungsratsmitglieder sind aufgefordert, neue Aufgaben zu übernehmen und neue Kompetenzen zu entwickeln. Wir erwarten, dass die Verwaltungsratsmitglieder über Kenntnisse der ESG-bezogenen Vorschriften und Berichterstattung sowie der „Best Practices" verfügen und diese den relevanten Stakeholdern effektiv vermitteln. Wir halten es zudem in den aktuellen Zeiten des Wandels für unerlässlich, dass die Verwaltungsratsmitglieder weiterhin den Grundsätzen und Praktiken guter Unternehmensführung verpflichtet bleiben.
  • Wir sind davon überzeugt, dass Vielfalt in Bezug auf Geschlecht, Fähigkeiten und Hintergrund eine wertvolle Rolle bei der Verbesserung der Corporate-Governance-Standards, der Steigerung der Performance und der wirksameren Bewältigung von Umweltproblemen spielt. Wir begutachten, wie Unternehmen einen umsetzbaren Prozess zur schrittweisen Erhöhung des Frauenanteils im Verwaltungsrat und auf höherer Managementebene einrichten und offenlegen, sowie Initiativen zur Verbesserung der Nachwuchsförderung von Frauen. Wir werden auch die Entwicklungen auf dem US-Markt im Hinblick auf Diversitätsaspekte beobachten und weiterhin mit unseren Portfoliounternehmen in Dialog treten, um Herausforderungen zu erörtern und ihre Fortschritte zu bewerten.

  • Wir sind uns bewusst, dass Unternehmen, die im globalen Wettbewerb stehen, wettbewerbsfähige Vergütungspakete anbieten müssen, um die besten Talente anzuziehen und zu halten. Bei der Festlegung der Vergütungsniveaus ist es wichtig, die Auswirkungen makroökonomischer Variablen auf die verschiedenen Interessengruppen zu berücksichtigen, einschliesslich der Inflation, der Lebenshaltungskosten sowie der Bedürfnisse und Ausgaben der Verbraucher.
  • Wir erwarten, dass alle in der Geschäftsstrategie festgelegten Ziele, insbesondere im Zusammenhang mit der Minderung wesentlicher Risiken, in die Vergütungsprogramme aufgenommen werden.

  • Bei der Überarbeitung unserer Corporate-Governance- und Proxy-Voting-Grundsätze für das Jahr 2025 haben wir unsere Erwartungen in Bezug auf die Form von Hauptversammlungen angesichts der jüngsten regulatorischen Entwicklungen in Italien präzisiert, durch die Unternehmen die Möglichkeit erhielten, „Versammlungen hinter verschlossenen Türen“ abzuhalten, bei denen die Teilnahme der Aktionäre ausgeschlossen ist. Wir gehen davon aus, dass alle vorgeschlagenen Änderungen der Form der Aktionärsversammlungen die Beteiligung der Aktionäre gewährleisten und dass die Verwaltungsratsmitglieder durch Fragen zu wichtigen Themen weiterhin zur Verantwortung gezogen werden können.

  • In Anbetracht der zunehmenden Bedeutung von Biodiversität und Natur werden wir Daten und interne Tools nutzen, um das Engagement unserer Portfoliounternehmen und die Bemühungen zur Minderung dieser Risiken sowie die Beschlüsse der Aktionäre zu diesen Themen zu bewerten.

 

Unser Ansatz in der Praxis - Rückblick auf die Proxy-Saison 2024

Auch im Jahr 2024 wurde weiterhin genau geprüft, wie Unternehmen mit wesentlichen systemischen Risiken umgehen. Die ESG-Beschlüsse bestätigten dies als einen Schwerpunktbereich und zeigten gleichzeitig neue Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten auf. Die traditionellen Corporate-Governance-Themen blieben jedoch der Hauptgrund für unsere ablehnenden Stimmen, da sie eine entscheidende Rolle beim Schutz der Stakeholder, bei der Aufsicht und beim Management von Umwelt- und Sozialrisiken (E&S-Risiken) sowie bei der finanziellen Stabilität und der langfristigen Wertschöpfung spielen. Die Zusammensetzung und Reaktionsfähigkeit des Verwaltungsrats, die Offenlegung von Unternehmensdaten und die Aufsichtsstruktur standen im Mittelpunkt unserer Abstimmungsüberlegungen.

GAM-Abstimmungsergebnisse für das Jahr 2024

In unserem Blogbeitrag, der vor der Proxy-Saison 2024 veröffentlicht wurde, erörterten wir unsere erhöhten Erwartungen in bestimmten Bereichen der Corporate Governance, darunter die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats und die Diversität. Diese Änderungen spiegelten sich in unseren Corporate-Governance- und Abstimmungsgrundsätzenwider und führten zu 11,8 Prozent (2023: 10,8 Prozent) Stimmen gegen das Management bei den 8.947 einzelnen Beschlüssen und 729 Sitzungen (2023: 912), an denen wir im Jahr 2024 teilnahmen. Die nachstehende Abbildung zeigt eine Aufschlüsselung unserer Stimmen nach Beschlusskategorien.

 

Die grösste Konzentration unserer Gegenstimmen betraf die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern, die Vergütungspraktiken, die Bestellung unabhängiger Wirtschaftsprüfer und ESG-bezogene Beschlüsse.

Wahl der Verwaltungsratsmitglieder

 

  • Wir stellen generell eine ganzheitliche Betrachtung darüber an, wie die Zusammensetzung eines Verwaltungsrats die sich entwickelnden Bedürfnisse eines Unternehmens widerspiegelt, und bewerten die von dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Angaben, einschliesslich etwaiger Erläuterungen zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats, erwarten jedoch, dass sowohl die durchschnittliche als auch die absolute Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder neun Jahre nicht überschreiten sollte. Wir sind der Meinung, dass eine übermässig lange Amtszeit die Unabhängigkeit des Denkens, des Urteilsvermögens und der Aufsicht beeinträchtigen kann. Im Jahr 2024 haben wir unsere Erwartungen an Unternehmen, die an Primärmärkten notiert sind, erhöht und streben nun eine Unabhängigkeit des Verwaltungsrats von 67 Prozent an.

  • Wir lehnen in der Regel die Wiederwahl des Vorsitzenden eines Ausschusses ab, der unsere Erwartungen hinsichtlich der Unabhängigkeit nicht erfüllt. In Fällen, in denen wir auf eine mangelnde Bereitschaft stiessen, auf unsere Bedenken einzugehen, haben wir unsere Ablehnung gegenüber allen Mitgliedern des Ausschusses oder dem Verwaltungsratsvorsitzenden eskaliert.

  • Wir erwarten, dass der Vorsitzende den Verwaltungsrat beaufsichtigt, der Geschäftsführung die Richtung vorgibt und die langfristigen Interessen der Aktionäre wahrt, während sich der CEO auf das Tagesgeschäft und den Betrieb des Unternehmens konzentriert. Wenn diese Funktionen von derselben Person wahrgenommen werden, besteht die Möglichkeit, dass der CEO einen erheblichen Einfluss auf den Verwaltungsrat ausübt, was zu einer Verfestigung seiner Position führen kann.

  • Diese Bedenken führten dazu, dass wir uns gegen die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern aussprachen und mit diesen Unternehmen in Kontakt traten, um unsere Erwartungen zu diskutieren. Fallstudien und Ergebnisse dieser Gespräche werden in unserem Stewardship-Bericht 2024 vorgestellt.

 

ESG - Aktionärsbeschlüsse

 

Wir unterstützten 54,4 Prozent der insgesamt 299 Aktionärsbeschlüsse, über die wir im Jahr 2024 abgestimmt haben (2023: 50,4 Prozent). Die obige Abbildung zeigt die Aufschlüsselung unserer Unterstützung für Aktionärsbeschlüsse nach ESG-Themen, ohne Aktionärsbeschlüsse, die für die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern im Rahmen von Slate- oder Kumulativ-Wahlsystemen und umstrittenen Wahlen eingereicht wurden.

Die wichtigsten Trends bei den Aktionärsbeschlüssen, über die wir im Jahr 2024 abgestimmt haben, und unser Ansatz sind wie folgt:

  • Wir haben keine Beschlüsse unterstützt, die für unsere Portfoliounternehmen zu strenge Anforderungen stellen oder ihnen angesichts der bereits bestehenden Offenlegungspflichten und Prozesse unnötige Beschränkungen auferlegen.

  • Im Rahmen unserer fortgesetzten Engagementbemühungen zu klimabezogenen Themen sind wir zu der Einschätzung gelangt, dass viele unserer Portfoliounternehmen Fortschritte bei der Festlegung und Umsetzung von Zielen zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen sowie bei der detaillierten Offenlegung ihrer Strategien erzielen. Dies veranlasste uns, nur 35 Prozent der klimabezogenen Beschlüsse zu unterstützen.
  • Im Allgemeinen unterstützten wir Klima- und Umweltbeschlüsse, in denen die Festlegung von Zielen und eine umfassendere Offenlegung von Übergangsrisiken gefordert wurde, wenn wir der Meinung waren, dass es an einer klaren Übergangsstrategie mangelte oder die geforderte zusätzliche Berichterstattung das Unternehmen nicht zu sehr einschränkte.

  • Im Allgemeinen unterstützten wir Klima- und Umweltbeschlüsse, in denen die Festlegung von Zielen und eine umfassendere Offenlegung von Übergangsrisiken gefordert wurde, wenn wir der Meinung waren, dass es an einer klaren Übergangsstrategie mangelte oder die geforderte zusätzliche Berichterstattung das Unternehmen nicht zu sehr einschränkte.

  • Wir haben Beschlüsse unterstützt, die eine Verbesserung der Offenlegung und Transparenz hinsichtlich der Bemühungen von Unternehmen um die Steuerung und Überwachung von Initiativen zur Förderung der Diversität, von Risiken im Zusammenhang mit den Menschenrechten sowie von Ausgaben für Kampagnen und Lobbyarbeit forderten, wenn die bereitgestellten Informationen unserer Ansicht nach nicht erschöpfend waren und die Forderung keine übermässige Belastung darstellte. Wir haben 62 Prozent dieser Beschlüsse unterstützt.

  • Wir haben für alle diese Beschlüsse gestimmt, mit Ausnahme einiger weniger Portfoliounternehmen, bei denen wir der Meinung waren, dass der Verwaltungsrat bereits über solide Richtlinien und Verfahren sowie eine detaillierte Berichterstattung verfügt, um diese Risiken zu überwachen und zu steuern.

 

Vergütung

 

  • Wir haben die meisten der vorgeschlagenen Gehaltserhöhungen in unseren Portfoliounternehmen unterstützt und anerkannt, dass die höheren Gehälter auf anspruchsvollen Leistungszielen und hervorragenden Leistungen der Unternehmen beruhen. Wir haben auch die Notwendigkeit unserer Unternehmen anerkannt, weltweit die besten Talente zu gewinnen und zu halten, um ihre Strategien weiter umsetzen zu können.
  • Unsere Ablehnung von Vergütungsbeschlüssen beruhte in erster Linie auf der unzureichenden Offenlegung, der Praxis des Unternehmens, nicht geschäftsführenden Direktoren eine leistungsbezogene Vergütung zu gewähren, oder dem Vorliegen von Interessenkonflikten der Administratoren der Aktienpläne.

 

Unseren aktuellen Nachhaltigkeitsbericht, den Stewardship-Bericht und weitere Informationen zur Nachhaltigkeit finden Sie hier.

 

Wichtige Angaben und Informationen
Die hierin enthaltenen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und sind nicht als Anlageberatung zu verstehen. Die hierin enthaltenen Meinungen und Einschätzungen können sich ändern und spiegeln die Sichtweise von GAM im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld wider. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen übernommen. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für aktuelle oder zukünftige Trends. Die erwähnten Finanzinstrumente dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht als direktes Angebot, Anlageempfehlung oder Anlageberatung oder als Aufforderung zur Investition in ein Produkt oder eine Strategie von GAM zu verstehen. Die Erwähnung eines Wertpapiers stellt keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf dieses Wertpapiers dar. Die aufgeführten Wertpapiere wurden aus dem von den Portfoliomanagern abgedeckten Wertpapieruniversum ausgewählt, um dem Leser ein besseres Verständnis der dargestellten Themen zu ermöglichen. Die aufgeführten Wertpapiere werden nicht notwendigerweise von jedem Portfolio gehalten und stellen keine Empfehlungen der Portfoliomanager dar. Die hier beschriebenen spezifischen Investitionen stellen nicht alle Investitionsentscheidungen des Managers dar. Der Leser sollte nicht davon ausgehen, dass die identifizierten und diskutierten Anlageentscheidungen gewinnbringend waren oder sein werden. Die hierin enthaltenen Verweise auf spezifische Anlageempfehlungen dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht notwendigerweise repräsentativ für Anlagen, die in der Zukunft getätigt werden. Es wird keine Garantie oder Zusicherung gegeben, dass die Anlageziele erreicht werden. Der Wert von Anlagen kann sowohl steigen als auch fallen. Die Anleger könnten ihre Anlagen ganz oder teilweise verlieren.

Die vorstehenden Ausführungen enthalten zukunftsgerichtete Aussagen zu den Zielen, Möglichkeiten und der künftigen Entwicklung der Märkte im Allgemeinen. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Worten wie "glauben", "erwarten", "vorhersehen", "sollten", "geplant", "geschätzt", "potenziell" und ähnlichen Begriffen gekennzeichnet sein. Beispiele für zukunftsgerichtete Aussagen sind u.a. Schätzungen in Bezug auf die Finanzlage, die Betriebsergebnisse und den Erfolg oder Misserfolg einer bestimmten Anlagestrategie. Sie unterliegen verschiedenen Faktoren, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf allgemeine und lokale wirtschaftliche Bedingungen, Veränderungen des Wettbewerbs innerhalb bestimmter Branchen und Märkte, Änderungen der Zinssätze, Änderungen in der Gesetzgebung oder Regulierung sowie andere wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, staatliche, regulatorische und technologische Faktoren, die sich auf die Geschäftstätigkeit eines Portfolios auswirken und dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den prognostizierten Ergebnissen abweichen. Solche Aussagen sind zukunftsorientiert und beinhalten eine Reihe von bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, und dementsprechend können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denen abweichen, die in solchen zukunftsorientierten Aussagen widergespiegelt oder in Erwägung gezogen werden. Potenzielle Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie sich nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Beispiele verlassen sollten. Weder GAM noch eine seiner Tochtergesellschaften oder Direktoren noch eine andere natürliche oder juristische Person übernimmt eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, späterer Ereignisse oder anderer Umstände zu aktualisieren. Alle hierin gemachten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum, an dem sie gemacht wurden.

 

Katherine Roach

Global Head of Sustainability & Investments Business Management
Meine Insights

Joe Hutchins

Senior Manager - Responsible Investment
Meine Insights

Verwandte Artikel

Was jetzt von Bedeutung ist

Julian Howard

Was Disruption wirklich bedeutet

Paul Markham

Globale Themen und erfahrene Teams

Paul Markham

Investment-Meinungen